Unsere Regeln (aktuell)

Diese Regeln halten die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen, Lady Mone und Sklave Holger, sowie auch weiterer bevollmächtigter Personen, fest.

Wir haben uns diese Regeln beide gemeinsam erdacht und sie spiegeln unser gegenseitiges Vertrauen und selbstverständlich unsere Liebe wieder.

Natürlich  werden alle Regeln bei besonderen Umständen, wie z.B. körperlichen oder seelischen Problemen, unbefristet ausgesetzt und erst mit beiderseitigem Einverständnis wieder in Kraft gesetzt.


Rechte und Pflichten der Mistress

Rechte:

Die Mistress hat gegenüber dem Sklaven vollkommenens Handlungs- und Weisungsrecht.
Das schließt insbesondere auch körperliche und psychische Strafen, Freiheitsentzug und die Einschränkung bzw. Aufhebung der sexuellen Selbstbestimmung des Sklaven ein.
Die Mistress kann dieses Recht auch an andere Personen weitergeben und somit eine weitere Herrschaft für den Sklaven etablieren.
Dabei bleibt das Handlungs- und Weisungsrecht der Mistress immer an höchster Stelle. Alle nachfolgenden Personen sind an das Wort der Mistress gebunden.

Pflichten:

Die Mistress, und bevollmächtigte Herrschaften, sind dazu verpflichtet die körperliche und seelische Unversehrtheit des Sklaven zu schützen.
Mit der Zielsetzung, die gemeinsam festgelegten Regeln im weiteren Zusammenleben zu festigen, hat die Mistress und bevollmächtigte Herrschaften, die Verpflichtung etwaiges Fehlverhalten und Regelverstösse des Sklaven nach freiem Ermessen zu bestrafen.


Rechte und Regeln für den Sklaven:

Rechte:

Der Sklave übergibt aus freiem Willen alle Rechte an seinem Körper, seiner Freiheit, seinem Besitz und seiner Privatsphäre an seine Mistress.
Damit hat der Sklave keinerlei Rechte mehr.

Pflichten und Regeln :


1. Allgemein  (diese Regeln gelten immer und uneingeschränkt)

1.1
Der Sklave hat zu seiner Herrschaft immer höflich und zuvorkommend zu sein.

1.2
Damen sind in der Rangfolge immer höher anzusehen wie Herren.

1.3
Der Sklave darf ausschließlich seine Eheherrin mit „Mistress“ anreden. Dieser Titel bleibt alleine seiner Mistress und Eheherrin, Lady Mone, vorbehalten

1.4
Der Sklave hat Sorge zu tragen, dass das Ansehen seiner Herrschaft immer tadellos ist. Angriffe gegen ihre Personen oder ihre Seele hat der Sklave zu verhindern und der Herrschaft als Schutz zu dienen. Dieses Verhalten kann von seiner Herrschaft jederzeit eingefordert werden.

1.5
Die Wünsche und Bedürfnisse des Sklaven sind immer denen seiner Herrschaft unterzuordnen.

1.6
Als äußeres Zeichen seiner Rolle als Sklave seiner Mistress hat der Sklave immer ihre Halskette oder einen stählernen Halsreif nach Wahl der Herrschaft zu tragen. Zusätzlich hat der Sklave immer einen Anhänger an dem Halsband oder Halsreif zu tragen, auf der sein Name „Sklave Holger“ und auch der Satz „Eigentum von Lady Mone“ eingraviert sind.
Alternativ kann seine Herrschaft auch das tragen dieser Marke an den Brustwarzenringen des Sklaven oder anderen Körperstellen verlangen.

1.7
Der Penis des Sklaven ist das ausschließliche Eigentum seiner Herrschaft
Das Recht auf sexuelle Stimulation oder Befriedigung liegt ausschließlich bei der Herrschaft des Sklaven.

1.8
An den Sklaven gerichtete Fragen sind sofort und wahrheitsgemäß zu beantworten. Es ist dem Sklaven dabei erlaubt sachliche Kritik zu äußern. Jammern oder Rummotzen ist untersagt.

1.9
Verfehlungen sind von dem Sklaven unaufgefordert und zeitnah mitzuteilen damit seine Herrschaft jederzeit über das Verhalten des Sklaven informiert ist. Eine zu erwartende Strafe ist kein Hindernis um eine Verfehlung zu beichten. Sollte die Herrschaft nicht zugegen sein, hat der Sklave die Herrschaft per E-Mail, Messanger oder SMS zu informieren.

1.10
Der Sklave hat seiner Mistress täglich eine E-Mail zu schreiben, in welcher der Sklave ihr seine Gedanken offenlegt.
Das Tagebuch im Internet wird nur auf Anweisung der Herrschaft oder nach den eigenen Wünschen des Sklaven gefüllt. Ein regelmäßiges Erstellen neuer Beiträge ist nicht vorgesehen.

1.9
Der Sklave hat seiner Mistress jeden Abend vor dem Zubettgehen die Füße einzucremen.

1.10
Alkohol oder andere berauschende Mittel dürfen vom Sklaven nur nach vorheriger Erlaubnis durch seine Herrschaft genossen werden.

1.11
Der Sklave hat jederzeit einen Tracker am Körper zu tragen, damit sein Standort immer durch die Herrschaft kontrolliert werden kann. Auf Wunsch kann die Mistress weitere Tacker befehlen, die anderen Personen zugänglich gemacht werden.
Zusätzlich kann auch die Freigabe des Standorts per Google-Maps von der Herrschaft verlangt werden.

1.12
Arbeitslisten, die von der Herrschaft erstellt werden, sind immer unverzüglich und vollständig durch den Sklaven abzuarbeiten. Verzögerungen und Hindernisse sind der Herrschaft unmittelbar mitzuteilen.

1.13
Der Sklave hat morgens, als erste Tätigkeit seinen Tages, Foto und Videoaufnahmen nach den Vorgaben der Herrschaft zu erstellen. Diese sind der Herrschaft zeitnah zur Verfügung zu stellen, wobei die Herrschaft die Art der Bereitstellung festlegt.
Auf Wunsch der Herrschaft hat der Sklave weitere Foto- oder Videoaufnahmen anzufertigen.
Der Sklave hat die Aufnahmen auf Wunsch der Herrschaft auch zu veröffentlichen.

1.14
Der Sklave hat immer auf ein gepflegtes Äußeres zu achten und sich dafür alle 2 Tage zu rasieren.

1.15
Der Intimbereich des Sklaven hat jederzeit geschmückt zu sein. Dabei können neben einem Keuschheitskäfig oder einem Cockring auch andere Gegenstände wie Gewichte oder Schnüre verwendet werden. Die Auswahl des Schmucks unterliegt der Herrschaft.

1.16
Der Müll ist von dem Sklaven regelmäßig alle 2 Tage (und nach Bedarf) zu entsorgen.

1.17
Der Sklave hat dafür zu sorgen, das die Überwachungskameras immer Online sind. Wünscht die Herrschaft eine neue Positionierung der Überwachungskameras ist dieser Wunsch von dem Sklaven unverzüglich umzusetzen.

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2. Sklavenzeit
(Der Sklave hat neben seinen Arbeitstagen an jeden freien Tag als Sklave zur Verfügung zu stehen. Dazu gelten neben den oben angeführten Regeln zusätzlich die in diesem Abschnitt festgelegten Regen)

2.1
Der Sklave hat sich zu hause grundsätzlich vollkommen zu entkleiden.
Ausnahmen werden nur noch von der Herrschaft gemacht
Meine Herrschaft kann jederzeit andere Kleidung anordnen oder dulden.

2.2
Der Sklave hat in der Wohnung für eine schnelle und effektive Fesselung immer Manschetten an den Händen zu tragen. Zusätzliche Fussmanschetten können jederzeit durch die Herrschaft befohlen werden.

2.3
Der Sklave darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung seiner Herrschaft den PC, das Tablett oder sein Mobiltelefon nutzen. Eine Ausnahme bildet dabei die Kommunikation mit seiner Herrschaft, die dafür auf den Geräten einen besonderen Klingelton erhält.

2.4
Der Sklave darf in Anwesenheit seiner Herrschaft innerhalb der Wohnung nur auf dem Fußboden sitzen oder knien. Das Privileg, in Abwesenheit der Herrschaft auch Sitzmöbel nutzen zu dürfen kann jederzeit zurückgenommen werden.
Mahlzeiten sind von dem Sklaven auf dem Boden kniend einzunehmen.

2.5
Jede Aufgabe oder Anweisung, die der Sklave von seiner Herrschaft erhält, hat dieser unverzüglich und vollständig entkleidet umzusetzen. Ausnahmen werden von der Herrschaft bestimmt. Das ist unabhängig davon ob die Herrschaft anwesend ist oder nicht.

2.6
Die Wahl der Kleidung erfolgt alleine durch die Herrschaft und ist von dem Sklaven sofort umzusetzen.

2.7
Der Sklave darf mit keiner anderen Person Geschlechtsverkehr haben. Dieses Recht liegt ausschließlich bei seiner Mistress. Ausnahmen können nur durch seine Mistress veranlasst werden.

2.8
Es ist dem Sklaven untersagt ohne ausdrücklich Erlaubnis seiner Mistress einen Orgasmus zu haben.

2.9
Der Sklave darf den Schambereich seiner Herrschaft nur nach ausdrücklicher Erlaubnis berühren. Weitere Tabuzonen können von seiner Herrschaft willkürlich festgelegt werden.

2.10
Der Sklave hat seiner Herrschaft jederzeit und uneingeschränkt für aktive oder passive sexuelle Praktiken, ganz gleich welcher Art, zur Verfügung zu stehen.

2.11
Der Sklave darf bei Anweisung seiner Herrschaft nur gefesselt schlafen. Die genaue Art der Fesselungen bestimmt alleine die Herrschaft

2.12
Auf Wunsch seiner Herrschaft hat der Sklave auch anderen Personen für sexuelle Praktiken oder zur Durchführung freiheitsraubender, demütingender und quälender Behandlungen zur Verfügung zu stehen.  Die Punkte 2.7 und 2.8 sind dabei besonders zu beachten.


Alle Regeln werden von mir aus freien Willen niedergeschrieben und ich, Sklave Holger, gebe meiner Mistress Lady Mone, hiermit die ausdrücklich Erlaubnis, mich nach Ihrem Willen, willkürlich und ohne mein Mitspracherecht, meiner Freiheit zu berauben und mich quälenden sowie sexuellen Handlungen auszusetzen.