Unsere Regeln

Diese Regeln halten die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen, Lady Mone und Sklave Holger, fest.

Wir haben uns diese Regeln beide gemeinsam erdacht und sie spiegeln unser gegenseitiges Vertrauen und selbstverständlich unsere Liebe wieder.

Natürlich  werden alle Regeln bei besonderen Umständen, wie z.B. körperlichen oder seelischen Problemen, unbefristet ausgesetzt und erst mit beiderseitigem Einverständnis wieder in Kraft gesetzt.

Rechte und Pflichten der Mistress

Rechte:

Die Mistress hat gegenüber dem Sklaven vollkommenens Handlungs- und Weisungsrecht.
Das schließt insbesondere auch körperliche und psychische Strafen, Freiheitsentzug und die Einschränkung bzw. Aufhebung der sexuellen Selbstbestimmung des Sklaven ein.

Pflichten:

Die Mistress ist dazu verpflichtet die körperliche und seelische Unversehrtheit des Sklaven ist zu schützen.

Mit der Zielsetzung die gemeinsam festgelegten Regeln im weiteren Zusammenleben zu festigen hat die Mistress die Verpflichtung etwaiges Fehlverhalten und Regelverstösse zu bestrafen.

Rechte und Regeln für den Sklaven:

Rechte:

Der Sklave übergibt aus freiem Willen alle Rechte an seinem Körper, seiner Freiheit, seinem Besitz und seiner Privatsphäre an seine Mistress.
Damit hat der Sklave keinerlei Rechte mehr.

Regeln:

  • 1. Allgemein  (diese Regeln gelten immer und uneingeschränkt)

1.1
Ich habe zu meiner Mistress immer höflich und zuvorkommend zu sein.

1.2
Meine Wünsche und Bedürfnisse sind immer denen meiner Mistress unterzuordnen.

1.3
Als äußeres Zeichen meiner Rolle als Sklave meiner Mistress habe ich immer ihre Halskette oder einen stählernen Halsreif, sowie einen Cockring Ihrer Wahl zu tragen. Zusätzlich habe ich auf Wunsch meiner Mistress eine Anhänger an dem Halsband oder Halsreif zu tragen, auf der mein Name “Sklave Holger” und auch der Satz “Eigentum von Lady Mone” eingraviert sind. Alternativ kann meine Mistress auch das tragen der Marke an meinen Brustwarzenringen verlangen. .

1.3.1
Mir ist es ausdrücklich untersagt meinen Penis zur eigenen Luststeigerung anzufassen.
Dazu ist dieser immer, wenn meine Mistress nicht anwesend ist oder ich nicht gefesselt bin, mit einem Keuschheitskäfig zu verschließen.
Mein Penis ist das ausschließliche Eigentum meiner Mistress.
Das Recht auf sexuelle Stimulation liegt ausschließlich bei meiner Mistress

1.4
Ich habe Sorge zu tragen, dass das Ansehen meiner Mistress immer tadellos ist. Angriffe gegen ihre Person oder ihre Seele habe ich zu verhindern und ihr als Schutz zu dienen. Dieses Verhalten kann von meiner Mistress jederzeit eingefordert werden.

1.5
An mich gerichtete Fragen sind sofort und wahrheitsgemäß zu beantworten. Es ist mir dabei erlaubt sachliche Kritik zu äußern. Jammern oder Rummotzen ist aber untersagt.

1.6
Verfehlungen sind von mir unaufgefordert und Zeitnah mitzuteilen, damit meine Mistress jederzeit über mein Verhalten informiert ist. Eine zu erwartende Strafe ist kein Hindernis um eine Verfehlung zu beichten. Sollte meine Mistress nicht zugegen sein, habe ich sie per E-Mail, Whats-App oder SMS zu informieren.

1.7
Die Formulierung “Bitte” aus dem Mund meiner Mistress stellt für mich einen ausdrücklichen Befehl dar, den ich sofort und vollständig auszuführen habe.

1.8
Ich habe meiner Mistress täglich eine E-Mail zu schreiben, in der ich ihr meine Gedanken zum vergangenen Tag offenlege.
Das Tagebuch im Internet wird nur noch auf Anweisung meiner Mistress oder nach meinen eigenen Wünschen gefüllt.
1.9
Ich habe meiner Mistress jeden Abend vor dem Zubettgehen die Füße einzucremen.

1.10
Alkohol oder andere berauschende Mittel dürfen von mir nur nach vorheriger Erlaubnis meiner Mistress genossen werden.

1.11
Es hat jederzeit ein Ortungstool auf meinem Handy laufen, damit meine Mistress jederzeit meinen Standort überwachen kann. Auf ihrem Wunsch ist dieser Dienst auch anderen Personen zugänglich zu machen. 

1.12
Ich darf nur noch gefesselt schlafen.
Dabei sind immer Hände und Füße fixiert. Die genaue Art der Fesselungen  und Erleichterungen bestimmt alleine meine Mistress .

1.13
Arbeitslisten, die meine Mistress erstellt sind immer unverzüglich und vollständig abzuarbeiten. Verzögerungen und Hindernisse sind meiner Mistress unmittelbar mitzuteilen.


  • 2. Zu Hause (Diese Regeln gelten immer zu hause, unabhängig davon ob wir alleine sind oder Besuch anwesend ist. Ausnahmen erfolgen nur auf ausdrückliche Anordnung meiner Mistress)

2.1
Ich habe mich zu hause, sofort nach dem Eintreten vollständig zu entkleiden. Es ist mir verboten, ohne den ausdrücklichen Wunsch meiner Mistress, innerhalb unserer Wohnung normale Kleidung zu tragen.
Ausnahmen bildet lediglich ein Umhang.
Ein Slip ist mir aber auf jeden Fall verboten.
Meine Mistress kann jederzeit andere Kleidung anordnen.

2.2
Ich habe in der Wohnung immer Manschetten zu tragen. Sollten diese Abschließbar sein habe ich meiner Mistress auf Knien die Schlösser auszuhändigen und die Manschetten verschließen zu lassen.

2.3
Ich darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung meiner Mistress an den PC. Auch die Nutzung von Fernsehn oder DVD-Player erfordert die Erlaubnis meiner Mistress.

2.4
Ich darf innerhalb der Wohnung nur auf dem Fußboden sitzen oder knien. Lediglich einen “Zwergenhocker” aus Drahtgestell, der in der Küche steht, darf ich in meiner Freizeit uneingeschränkt als Sitzmöbel nutzen. Wenn meine Mistress nicht anwesend ist, oder noch schläft, ist mir bei der PC-Nutzung auch ein Stuhl gestattet.
Mahlzeiten sind von mir auf dem Boden kniend einzunehmen.

2.5
Der Müll ist von mir regelmäßig und nach Bedarf zu entsorgen.

2.6
Ich habe immer dafür zu sorgen, das die “Sklavencam” immer Online ist. Wünscht meine Mistress eine neue Positionierung der Sklavencam ist dieser Wunsch von mir  unverzüglich umzusetzen.

2.7
Auf ein akustisches Signal meiner Mistress habe ich unverzüglich und vollständig entkleidet vor Ihr auf den Knien zu erscheinen.  Sollte ich der Aufforderung nicht sofort nachkommen, werde ich mindestens 3 Mal mit einem Paddel oder eine Gerte geschlagen. Die Anzahl der Schläge, und weitere schmerzhafte Strafmaßnahmen, bestimmt meine Mistress alleine nach ihrem Ermessen.

2.8
Jede Aufgabe oder Anweisung, die ich von meiner Mistress erhalte, habe ich nur noch vollständig entkleidet oder in meinem Haushaltskittel, zu erledigen. Das ist unabhängig davon ob meine Mistress anwesend ist oder nicht.
Der Umhang, der mir unter Punkt 2.1 gewährt wird ist ab sofort nur noch in meiner “Freizeit”, wenn meine Mistress keine direkte Aufgabe für mich hat, gestattet.


  • 3. In der Öffentlichkeit

3.1
Die Wahl der Kleidung erfolgt durch meine Mistress und ist von mir sofort umzusetzen. Neben Schuhen und einer Jacke darf ich lediglich 2 weitere Kleidungsstücke tragen. Ausnahmen erlässt alleine meine Mistress.

3.2
Sollte mir der Keuschheitskäfig befohlen sein, so ist dieser mit einem Vorhängeschloss oder nummerierten Einmalschlössern zu verschließen.
– Den Schlüssel für das Vorhängeschloss hat nur meine Mistress oder von ihr bevollmächtigte Personen.
– Die Plastikschlösser sind zu fotografieren und die Bilder an meine Mistress weiterzuleiten. Somit kann meine Mistress auch nach einigen Tagen noch sichergehen, dass das Schloss nicht gewechselt wurde.


  • 4 Auf Veranstaltungen

4.1
Damen sind in der Rangfolge immer höher anzusehen wie Herren.

4.2
Ich habe jeder dominanten Person den notwendigen Respekt entgegen zu bringen.

4.3
Die Kleidung auf einer Veranstaltung bestimmt ausschließlich meine Mistress.

4.4
Ich darf keine andere Person mit “Mistress” anreden. Dieser Titel bleibt alleine meiner Mistress und Eheherrin, Lady Mone, vorbehalten.


  • 5. Sexuelles (Verfehlungen in dieser Rubrik werden besonders schwer geahndet)

5.1
Ich darf mit keiner anderen Person Geschlechtsverkehr haben. Auch dieses Recht liegt ausschließlich bei meiner Mistress.

5.2
Es ist mir untersagt ohne ausdrücklich Erlaubnis meiner Mistress einen Orgasmus zu haben.

5.3
Ich darf den Schambereich meiner Mistress nur nach ausdrücklicher Erlaubnis berühren. Weitere Tabuzonen können von meiner Mistress willkürlich festgelegt werden.

5.4
Ich habe meiner Mistress jederzeit und uneingeschränkt zur aktiven oder passiven sexueller Praktiken, ganz gleich welcher Art, zur Verfügung zu stehen.

5.5
Auf Wunsch meiner Mistress habe ich anderen Personen für sexuelle Praktiken oder zur Durchführung freiheitsraubender und quälender Behandlungen zur Verfügung zu stehen.  Die Punkte 5.1 und 5.2 sind dabei besonders zu beachten.

Alle Regeln werden von mir aus freien Willen niedergeschrieben und ich gebe meiner Mistress hiermit die ausdrücklich Erlaubnis, mich nach Ihrem Willen, willkürlich und ohne mein Mitspracherecht, meiner Freiheit zu berauben und mich quälenden sowie sexuellen Handlungen auszusetzen.

In tiefer und demutsvoller Liebe zu meiner Mistress Lady Mone{h}