Diese Regeln halten die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen, Lady Mone und Sklave Holger, sowie auch weiterer bevollmächtigter Personen, fest.
Wir haben uns diese Regeln beide gemeinsam erdacht und sie spiegeln unser gegenseitiges Vertrauen und selbstverständlich unsere Liebe wieder.
Natürlich werden alle Regeln bei besonderen Umständen, wie z.B. körperlichen oder seelischen Problemen, unbefristet ausgesetzt und erst mit beiderseitigem Einverständnis wieder in Kraft gesetzt.
Rechte und Pflichten der Mistress
Rechte:
Die Mistress hat gegenüber dem Sklaven vollkommenens Handlungs- und Weisungsrecht.
Das schließt insbesondere auch körperliche und psychische Strafen, Freiheitsentzug und die Einschränkung bzw. Aufhebung der sexuellen Selbstbestimmung des Sklaven ein.
Die Mistress kann dieses Recht auch an andere Personen weitergeben und somit eine weitere Herrschaft für den Sklaven etablieren.
Dabei bleibt das Handlungs- und Weisungsrecht der Mistress immer an höchster Stelle. Alle nachfolgenden Personen sind an das Wort der Mistress gebunden.
Pflichten:
Die Mistress, und bevollmächtigte Herrschaften, sind dazu verpflichtet die körperliche und seelische Unversehrtheit des Sklaven zu schützen.
Mit der Zielsetzung, die gemeinsam festgelegten Regeln im weiteren Zusammenleben zu festigen, hat die Mistress und bevollmächtigte Herrschaften, die Verpflichtung etwaiges Fehlverhalten und Regelverstösse des Sklaven nach freiem Ermessen zu bestrafen.
Rechte und Regeln für den Sklaven:
Rechte:
Der Sklave übergibt aus freiem Willen alle Rechte an seinem Körper, seiner Freiheit, seinem Besitz und seiner Privatsphäre an seine Mistress.
Damit hat der Sklave keinerlei Rechte mehr.
Pflichten und Regeln :
1. Allgemein (diese Regeln gelten immer und uneingeschränkt)
1.1
Der Sklave hat zu meiner Herrschaft immer höflich und zuvorkommend zu sein.
1.2
Die Wünsche und Bedürfnisse des Sklaven sind immer denen seiner Herrschaft unterzuordnen.
1.3
Als äußeres Zeichen seiner Rolle als Sklave seiner Mistress hat der Sklave immer ihre Halskette oder einen stählernen Halsreif nach Wahl der Herrschaft zu tragen. Zusätzlich hat der Sklave immer einen Anhänger an dem Halsband oder Halsreif zu tragen, auf der sein Name „Sklave Holger“ und auch der Satz „Eigentum von Lady Mone“ eingraviert sind.
Alternativ kann seine Herrschaft auch das tragen dieser Marke an den Brustwarzenringen des Sklaven oder anderen Körperstellen verlangen.
1.4
Dem Sklaven ist es ausdrücklich untersagt seinen Penis zur eigenen Luststeigerung anzufassen.
Dazu ist dieser immer, wenn meine Herrschaft nicht anwesend oder der Sklave nicht gefesselt ist, mit einem Keuschheitskäfig zu verschließen.
Der Penis des Sklaven ist das ausschließliche Eigentum seiner Mistress.
Das Recht auf sexuelle Stimulation oder Befriedigung liegt ausschließlich bei der Herrschaft des Sklaven.
1.5
Der Sklave hat Sorge zu tragen, dass das Ansehen seiner Herrschaft immer tadellos ist. Angriffe gegen ihre Personen oder ihre Seele hat der Sklave zu verhindern und der Herrschaft als Schutz zu dienen. Dieses Verhalten kann von seiner Herrschaft jederzeit eingefordert werden.
1.6
An den Sklaven gerichtete Fragen sind sofort und wahrheitsgemäß zu beantworten. Es ist dem Sklaven dabei erlaubt sachliche Kritik zu äußern. Jammern oder Rummotzen ist untersagt.
1.7
Verfehlungen sind von dem Sklaven unaufgefordert und zeitnah mitzuteilen damit seine Herrschaft jederzeit über das Verhalten des Sklaven informiert ist. Eine zu erwartende Strafe ist kein Hindernis um eine Verfehlung zu beichten. Sollte die Herrschaft nicht zugegen sein, hat der Sklave die Herrschaft per E-Mail, Messanger oder SMS zu informieren.
1.8
Die Formulierung „Bitte“ aus dem Mund seiner Herrschaft stellt für den Sklaven einen ausdrücklichen Befehl dar, den der Sklave sofort und vollständig auszuführen hat.
1.9
Der Sklave hat seiner Mistress täglich eine E-Mail zu schreiben, in welcher der Sklave ihr seine Gedanken offenlegt.
Das Tagebuch im Internet wird nur auf Anweisung der Herrschaft oder nach den eigenen Wünschen des Sklaven gefüllt. Ein regelmäßiges Erstellen neuer Beiträge ist nicht vorgesehen.
1.10
Der Sklave hat seiner Mistress jeden Abend vor dem Zubettgehen die Füße einzucremen.
1.11
Alkohol oder andere berauschende Mittel dürfen vom Sklaven nur nach vorheriger Erlaubnis durch seine Herrschaft genossen werden.
1.12
Es hat jederzeit ein Ortungstool auf dem Handy des Sklaven zu laufen, damit seine Mistress jederzeit den Standort des Sklaven überwachen kann. Auf ihrem Wunsch ist dieser Dienst auch anderen Personen zugänglich zu machen.
1.13
Der Sklave darf nur gefesselt schlafen.
Dabei sind mindestens die Hände immer fixiert. Die genaue Art der Fesselungen bestimmt alleine die Herrschaft.
1.14
Arbeitslisten, die von der Herrschaft erstellt werden, sind immer unverzüglich und vollständig durch den Sklaven abzuarbeiten. Verzögerungen und Hindernisse sind der Herrschaft unmittelbar mitzuteilen.
1.15
Auf Wunsch der Herrschaft hat der Sklave Foto- oder Videoaufnahmen von sich zu erstellen. Diese sind der Herrschaft zeitnah zur Verfügung zu stellen, wobei die Herrschaft die Art der Bereitstellung festlegt.
Der Sklave hat die Aufnahmen auf Wunsch der Mistress auch zu veröffentlichen.
2. Zu Hause
(Diese Regeln gelten immer wenn wir zu Hause sind, unabhängig davon ob wir alleine sind oder Besuch anwesend ist. Ausnahmen erfolgen nur auf ausdrückliche Anordnung meiner Herrschaft)
2.1
Der Sklave hat sich zuhause grundsätzlich zu entkleiden. Eine vorherige Erholungsphase wird von der Herrschaft willkürlich festgelegt und dient dem Übergang in den Sklavenmodus.
Nach dieser Erholungsphase ist es dem Sklaven nicht mehr erlaubt innerhalb der Wohnung normale Kleidung zu tragen.
Ausnahmen werden nur noch von der Herrschaft gemacht
Meine Herrschaft kann jederzeit andere Kleidung anordnen oder dulden.
2.2
Der Sklave hat in der Wohnung für eine schnelle und effektive Fesselung immer Manschetten an den Händen zu tragen. Zusätzliche Fussmanschetten können jederzeit durch die Herrschaft befohlen werden.
2.3
Der Sklave darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung seiner Herrschaft den PC, das Tablett oder sein Mobiltelefon nutzen. Eine Ausnahme bildet dabei die Kommunikation mit seiner Herrschaft, die dafür auf den Geräten einen besonderen Klingelton erhält.
2.4
Der Sklave darf in Anwesenheit seiner Herrschaft innerhalb der Wohnung nur auf dem Fußboden sitzen oder knien. Das Privileg, in Abwesebheit der Herrschaft auch Sitzmöbel nutzen zu dürfen kann jederzeit zurückgenommenr werden.
Mahlzeiten sind von dem Sklaven auf dem Boden kniend einzunehmen.
2.5
Der Müll ist von dem Sklaven regelmäßig und nach Bedarf zu entsorgen.
2.6
Der Sklave hat dafür zu sorgen, das die Überwachungskameras immer Online sind. Wünscht die Herschaft eine neue Positionierung der Überwachungskameras ist dieser Wunsch von dem Sklaven unverzüglich umzusetzen.
2.7
Jede Aufgabe oder Anweisung, die der Sklave von seiner Herrschaft erhält, hat dieser unverzüglich und vollständig entkleidet umzusetzen. Ausnahmen werden von der Herrschaft bestimmt. Das ist unabhängig davon ob die Herrschaft anwesend ist oder nicht.
3. In der Öffentlichkeit
3.1
Die Wahl der Kleidung erfolgt alleine durch die Herrschaft und ist von dem Sklaven sofort umzusetzen.
3.2
Sollte dem Sklaven der Keuschheitskäfig befohlen sein, so ist dieser mit einem Vorhängeschloss oder mit nummerierten Einmalschlössern zu verschließen.
– Den Schlüssel für das Vorhängeschloss hat nur die Mistress oder von ihr bevollmächtigte Personen.
– Die Nummern auf den Plastikschlösser sind zu fotografieren und die Bilder an die Herrschaft des Sklaven weiterzuleiten. Somit kann die Herrschaft auch nach einigen Tagen noch sichergehen, dass das Schloss nicht gewechselt wurde.
4. Auf Veranstaltungen
4.1
Damen sind in der Rangfolge immer höher anzusehen wie Herren.
4.2
Der Sklave hat jeder dominanten Person den notwendigen Respekt entgegen zu bringen.
4.3
Die Kleidung auf einer Veranstaltung bestimmt ausschließlich meine Herrschaft.
4.4
Der Sklave darf ausschließlich seine Eheherren mit „Mistress“ anreden. Dieser Titel bleibt alleine seiner Mistress und Eheherrin, Lady Mone, vorbehalten.
5. Sexuelles (Verfehlungen in dieser Rubrik werden besonders schwer geahndet)
5.1
Der Sklave darf mit keiner anderen Person Geschlechtsverkehr haben. Auch dieses Recht liegt ausschließlich bei seiner Mistress. Ausnahmen können nur durch seine Mistress veranlasst werden.
5.2
Es ist dem Sklaven untersagt ohne ausdrücklich Erlaubnis seiner Mistress einen Orgasmus zu haben.
5.3
Der Sklave darf den Schambereich seiner Mistress nur nach ausdrücklicher Erlaubnis berühren. Weitere Tabuzonen können von seiner Mistress willkürlich festgelegt werden.
5.4
Der Sklave hat seiner Herrschaft jederzeit und uneingeschränkt für aktive oder passive sexuelle Praktiken, ganz gleich welcher Art, zur Verfügung zu stehen.
5.5
Auf Wunsch seiner Herrschaft hat der Sklave auch anderen Personen für sexuelle Praktiken oder zur Durchführung freiheitsraubender, demütingender und quälender Behandlungen zur Verfügung zu stehen. Die Punkte 5.1 und 5.2 sind dabei besonders zu beachten.